MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Ketzin/Havel
Die Mietpreise in Ketzin/Havel entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 12,46 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 14,33 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ketzin/Havel →
Stadtteile in Ketzin/Havel

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Ketzin/Havel
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Ketzin/Havel haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +3,82 % gestiegen und Hausmieten um etwa +3,63 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Ketzin/Havel wider.
Wohungsmieten in Ketzin/Havel
- 8,35 – 15,76 €
- Preisspanne
- 12,46 €/m²
- Durchschnittspreis
- +3,82 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Ketzin/Havel liegen aktuell bei durchschnittlich 12,46 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,82 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -2,96 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ketzin/Havel →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Ketzin/Havel
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Ketzin/Havel
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Ketzin/Havel nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 260,75 € – 492,15 € | 12,97 €/m² | 389,10 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 393,04 € – 741,83 € | 11,73 €/m² | 586,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 626,75 € – 1.182,95 € | 12,47 €/m² | 935,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 905,37 € – 1.708,81 € | 13,51 €/m² | 1.351,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²260,75 – 492,15 €
- 41 m² – 60 m²393,04 – 741,83 €
- 61 m² – 90 m²626,75 – 1.182,95 €
- über 91 m²905,37 – 1.708,81 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Ketzin/Havel nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Ketzin/Havel nach Wohnlagen
Hausmieten in Ketzin/Havel
- 11,27 – 17,60 €
- Preisspanne
- 14,33 €/m²
- Durchschnittspreis
- +3,63 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Ketzin/Havel liegen aktuell bei durchschnittlich 14,33 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,63 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,35 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Ketzin/Havel.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Ketzin/Havel
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Ketzin/Havel
Übersicht über die Hausmieten in Ketzin/Havel
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.445,12 € – 2.256,80 € | 14,70 €/m² | 1.837,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.466,75 € – 2.290,58 € | 14,92 €/m² | 1.865,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.393,02 € – 2.175,44 € | 14,17 €/m² | 1.771,25 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 1.023,50 € – 1.598,37 € | 14,46 €/m² | 1.301,40 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.428,41 € – 2.230,70 € | 14,53 €/m² | 1.816,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.759,16 € – 2.747,22 € | 13,98 €/m² | 2.236,80 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.445,12 – 2.256,80 €
- Doppelhaushälfte1.466,75 – 2.290,58 €
- Reihenmittelhaus1.393,02 – 2.175,44 €
- bis 100 m²1.023,50 – 1.598,37 €
- 101 m² – 150 m²1.428,41 – 2.230,70 €
- über 151 m²1.759,16 – 2.747,22 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Ketzin/Havel nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Ketzin/Havel nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Ketzin/Havel
Immobilienpreise im Umkreis von Ketzin/Havel
Mietpreise im Umkreis von Ketzin/Havel
Mieterhöhung in Ketzin/Havel begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Ketzin/Havel liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.