MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Neu-Ulm
Die Mietpreise in Neu-Ulm entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 13,56 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,35 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Neu-Ulm →
Stadtteile in Neu-Ulm

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Neu-Ulm
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Neu-Ulm haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +0,18 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,20 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Neu-Ulm wider.
Wohungsmieten in Neu-Ulm
- 11,00 – 16,43 €
- Preisspanne
- 13,56 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,18 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Neu-Ulm liegen aktuell bei durchschnittlich 13,56 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,18 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,55 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Neu-Ulm →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Neu-Ulm
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Neu-Ulm
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Neu-Ulm nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 399,85 € – 597,22 € | 16,43 €/m² | 492,90 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 562,98 € – 840,89 € | 13,88 €/m² | 694,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 807,96 € – 1.206,81 € | 13,28 €/m² | 996,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.036,73 € – 1.548,49 € | 12,78 €/m² | 1.278,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²399,85 – 597,22 €
- 41 m² – 60 m²562,98 – 840,89 €
- 61 m² – 90 m²807,96 – 1.206,81 €
- über 91 m²1.036,73 – 1.548,49 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Neu-Ulm nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Neu-Ulm nach Wohnlagen
Hausmieten in Neu-Ulm
- 10,01 – 15,07 €
- Preisspanne
- 12,35 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,20 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Neu-Ulm liegen aktuell bei durchschnittlich 12,35 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,20 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,57 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Neu-Ulm.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Neu-Ulm
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Neu-Ulm
Übersicht über die Hausmieten in Neu-Ulm
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.188,43 € – 1.789,18 € | 11,73 €/m² | 1.466,25 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.257,33 € – 1.892,90 € | 12,41 €/m² | 1.551,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.336,36 € – 2.011,88 € | 13,19 €/m² | 1.648,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 948,32 € – 1.427,68 € | 13,00 €/m² | 1.170,00 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.262,39 € – 1.900,53 € | 12,46 €/m² | 1.557,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.501,74 € – 2.260,87 € | 11,58 €/m² | 1.852,80 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.188,43 – 1.789,18 €
- Doppelhaushälfte1.257,33 – 1.892,90 €
- Reihenmittelhaus1.336,36 – 2.011,88 €
- bis 100 m²948,32 – 1.427,68 €
- 101 m² – 150 m²1.262,39 – 1.900,53 €
- über 151 m²1.501,74 – 2.260,87 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Neu-Ulm nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Neu-Ulm nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Neu-Ulm
Immobilienpreise im Umkreis von Neu-Ulm
Mietpreise im Umkreis von Neu-Ulm
Mieterhöhung in Neu-Ulm begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Neu-Ulm kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Neu-Ulm liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.