MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Neu-Ulm
Die Mietpreise in Neu-Ulm entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 13,75 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,29 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Neu-Ulm →
Stadtteile in Neu-Ulm

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Neu-Ulm
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Neu-Ulm haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +1,70 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,76 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Neu-Ulm wider.
Wohungsmieten in Neu-Ulm
- 11,64 – 16,81 €
- Preisspanne
- 13,75 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,70 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Neu-Ulm liegen aktuell bei durchschnittlich 13,75 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,70 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,51 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Neu-Ulm →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Neu-Ulm
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Neu-Ulm
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Neu-Ulm nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 417,77 € – 603,33 € | 16,45 €/m² | 493,50 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 580,73 € – 838,67 € | 13,72 €/m² | 686,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 853,32 € – 1.232,33 € | 13,44 €/m² | 1.008,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.147,92 € – 1.657,77 € | 13,56 €/m² | 1.356,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²417,77 – 603,33 €
- 41 m² – 60 m²580,73 – 838,67 €
- 61 m² – 90 m²853,32 – 1.232,33 €
- über 91 m²1.147,92 – 1.657,77 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Neu-Ulm nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Neu-Ulm nach Wohnlagen
Hausmieten in Neu-Ulm
- 9,94 – 16,10 €
- Preisspanne
- 12,29 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,76 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Neu-Ulm liegen aktuell bei durchschnittlich 12,29 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,76 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,16 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Neu-Ulm.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Neu-Ulm
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Neu-Ulm
Übersicht über die Hausmieten in Neu-Ulm
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.187,91 € – 1.924,07 € | 11,75 €/m² | 1.468,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.303,16 € – 2.110,75 € | 12,89 €/m² | 1.611,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.357,75 € – 2.199,18 € | 13,43 €/m² | 1.678,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 943,37 € – 1.527,99 € | 12,96 €/m² | 1.166,40 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.252,61 € – 2.028,88 € | 12,39 €/m² | 1.548,75 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.591,69 € – 2.578,10 € | 12,30 €/m² | 1.968,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.187,91 – 1.924,07 €
- Doppelhaushälfte1.303,16 – 2.110,75 €
- Reihenmittelhaus1.357,75 – 2.199,18 €
- bis 100 m²943,37 – 1.527,99 €
- 101 m² – 150 m²1.252,61 – 2.028,88 €
- über 151 m²1.591,69 – 2.578,10 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Neu-Ulm nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Neu-Ulm nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Neu-Ulm
Immobilienpreise im Umkreis von Neu-Ulm
Mietpreise im Umkreis von Neu-Ulm
Mieterhöhung in Neu-Ulm begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Neu-Ulm kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Neu-Ulm liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.