MIETSPIEGEL
Mietspiegel im September 2026 für Neu-Ulm
Die Mietpreise in Neu-Ulm entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 13,59 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,36 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Neu-Ulm →
Stadtteile in Neu-Ulm

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Neu-Ulm
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Neu-Ulm haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +0,34 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,25 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Neu-Ulm wider.
Wohungsmieten in Neu-Ulm
- 11,03 – 16,46 €
- Preisspanne
- 13,59 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,34 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Neu-Ulm liegen aktuell bei durchschnittlich 13,59 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,34 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,52 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Neu-Ulm →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Neu-Ulm
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Neu-Ulm
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Neu-Ulm nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 400,78 € – 598,08 € | 16,46 €/m² | 493,80 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 566,92 € – 846,01 € | 13,97 €/m² | 698,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 814,47 € – 1.215,42 € | 13,38 €/m² | 1.003,50 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.041,32 € – 1.553,95 € | 12,83 €/m² | 1.283,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²400,78 – 598,08 €
- 41 m² – 60 m²566,92 – 846,01 €
- 61 m² – 90 m²814,47 – 1.215,42 €
- über 91 m²1.041,32 – 1.553,95 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Neu-Ulm nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Neu-Ulm nach Wohnlagen
Hausmieten in Neu-Ulm
- 10,03 – 15,13 €
- Preisspanne
- 12,36 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,25 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Neu-Ulm liegen aktuell bei durchschnittlich 12,36 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,25 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,40 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Neu-Ulm.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Neu-Ulm
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Neu-Ulm
Übersicht über die Hausmieten in Neu-Ulm
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.195,93 € – 1.804,03 € | 11,79 €/m² | 1.473,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.266,94 € – 1.911,14 € | 12,49 €/m² | 1.561,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.338,96 € – 2.019,78 € | 13,20 €/m² | 1.650,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 957,48 € – 1.444,33 € | 13,11 €/m² | 1.179,90 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.273,02 € – 1.920,32 € | 12,55 €/m² | 1.568,75 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.499,63 € – 2.262,16 € | 11,55 €/m² | 1.848,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.195,93 – 1.804,03 €
- Doppelhaushälfte1.266,94 – 1.911,14 €
- Reihenmittelhaus1.338,96 – 2.019,78 €
- bis 100 m²957,48 – 1.444,33 €
- 101 m² – 150 m²1.273,02 – 1.920,32 €
- über 151 m²1.499,63 – 2.262,16 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Neu-Ulm nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Neu-Ulm nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Neu-Ulm
Immobilienpreise im Umkreis von Neu-Ulm
Mietpreise im Umkreis von Neu-Ulm
Mieterhöhung in Neu-Ulm begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Neu-Ulm kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Neu-Ulm liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.