MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Ulm
Die Mietpreise in Ulm entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 13,55 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,39 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ulm →
Stadtteile in Ulm
Böfingen, Mähringen, Wiblingen

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Ulm
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Ulm haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +1,47 % gestiegen und Hausmieten um etwa +0,93 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Ulm wider.
Wohungsmieten in Ulm
- 10,59 – 16,70 €
- Preisspanne
- 13,55 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,47 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Ulm liegen aktuell bei durchschnittlich 13,55 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,47 % und im Vergleich zum Vorquartal um +2,35 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ulm →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Ulm
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Ulm
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Ulm nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 371,86 € – 586,41 € | 15,86 €/m² | 475,80 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 534,97 € – 843,63 € | 13,69 €/m² | 684,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 785,46 € – 1.238,63 € | 13,40 €/m² | 1.005,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.026,17 € – 1.618,24 € | 13,13 €/m² | 1.313,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²371,86 – 586,41 €
- 41 m² – 60 m²534,97 – 843,63 €
- 61 m² – 90 m²785,46 – 1.238,63 €
- über 91 m²1.026,17 – 1.618,24 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Ulm nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Ulm nach Wohnlagen
Hausmieten in Ulm
- 9,86 – 14,91 €
- Preisspanne
- 12,39 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,93 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Ulm liegen aktuell bei durchschnittlich 12,39 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,93 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,99 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Ulm.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Ulm
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Ulm
Übersicht über die Hausmieten in Ulm
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.249,41 € – 1.889,32 € | 12,56 €/m² | 1.570,00 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.210,62 € – 1.830,66 € | 12,17 €/m² | 1.521,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.257,37 € – 1.901,36 € | 12,64 €/m² | 1.580,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 905,31 € – 1.368,98 € | 12,64 €/m² | 1.137,60 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.289,20 € – 1.949,49 € | 12,96 €/m² | 1.620,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.432,45 € – 2.166,10 € | 11,25 €/m² | 1.800,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.249,41 – 1.889,32 €
- Doppelhaushälfte1.210,62 – 1.830,66 €
- Reihenmittelhaus1.257,37 – 1.901,36 €
- bis 100 m²905,31 – 1.368,98 €
- 101 m² – 150 m²1.289,20 – 1.949,49 €
- über 151 m²1.432,45 – 2.166,10 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Ulm nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Ulm nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Ulm
Immobilienpreise im Umkreis von Ulm
Mietpreise im Umkreis von Ulm
Mieterhöhung in Ulm begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Ulm kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Ulm liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.