MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Ulm Mähringen
Die Mietpreise in Ulm Mähringen entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 13,30 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,22 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ulm →
Ulm Mähringen

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Ulm Mähringen
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Ulm Mähringen haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +1,09 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -0,71 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Ulm Mähringen wider.
Wohungsmieten in Ulm Mähringen
- 10,40 – 16,40 €
- Preisspanne
- 13,30 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,09 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Ulm Mähringen liegen aktuell bei durchschnittlich 13,30 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,09 % und im Vergleich zum Vorquartal um +1,80 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ulm →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Ulm Mähringen
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Ulm Mähringen
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Ulm Mähringen nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 365,25 € – 575,97 € | 15,57 €/m² | 467,10 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 525,47 € – 828,63 € | 13,44 €/m² | 672,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 771,20 € – 1.216,13 € | 13,15 €/m² | 986,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.007,94 € – 1.589,44 € | 12,89 €/m² | 1.289,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²365,25 – 575,97 €
- 41 m² – 60 m²525,47 – 828,63 €
- 61 m² – 90 m²771,20 – 1.216,13 €
- über 91 m²1.007,94 – 1.589,44 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Ulm Mähringen nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Ulm Mähringen nach Wohnlagen
Hausmieten in Ulm Mähringen
- 9,73 – 14,70 €
- Preisspanne
- 12,22 €/m²
- Durchschnittspreis
- -0,71 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Ulm Mähringen liegen aktuell bei durchschnittlich 12,22 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -0,71 % und im Vergleich zum Vorquartal um -1,12 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Ulm Mähringen.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Ulm Mähringen
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Ulm Mähringen
Übersicht über die Hausmieten in Ulm Mähringen
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.232,17 € – 1.861,56 € | 12,38 €/m² | 1.547,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.194,35 € – 1.804,42 € | 12,00 €/m² | 1.500,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.240,14 € – 1.873,59 € | 12,46 €/m² | 1.557,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 893,62 € – 1.350,07 € | 12,47 €/m² | 1.122,30 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.271,99 € – 1.921,71 € | 12,78 €/m² | 1.597,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.414,11 € – 2.136,43 € | 11,10 €/m² | 1.776,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.232,17 – 1.861,56 €
- Doppelhaushälfte1.194,35 – 1.804,42 €
- Reihenmittelhaus1.240,14 – 1.873,59 €
- bis 100 m²893,62 – 1.350,07 €
- 101 m² – 150 m²1.271,99 – 1.921,71 €
- über 151 m²1.414,11 – 2.136,43 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Ulm Mähringen nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Ulm Mähringen nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Ulm Mähringen
Immobilienpreise im Umkreis von Ulm
Mietpreise im Umkreis von Ulm
Mieterhöhung in Ulm begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Ulm kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Ulm liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.