MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Neu-Ulm Ludwigsfeld
Die Mietpreise in Neu-Ulm Ludwigsfeld entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 13,88 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,52 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Neu-Ulm →
Neu-Ulm Ludwigsfeld

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Neu-Ulm Ludwigsfeld
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Neu-Ulm Ludwigsfeld haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +1,52 % gestiegen und Hausmieten um etwa +0,85 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Neu-Ulm Ludwigsfeld wider.
Wohungsmieten in Neu-Ulm Ludwigsfeld
- 11,27 – 16,83 €
- Preisspanne
- 13,88 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,52 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Neu-Ulm Ludwigsfeld liegen aktuell bei durchschnittlich 13,88 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,52 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -3,02 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Neu-Ulm →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Neu-Ulm Ludwigsfeld
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Neu-Ulm Ludwigsfeld
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Neu-Ulm Ludwigsfeld nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 409,96 € – 612,21 € | 16,83 €/m² | 504,90 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 576,90 € – 861,51 € | 14,21 €/m² | 710,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 828,20 € – 1.236,79 € | 13,60 €/m² | 1.020,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.062,04 € – 1.586,00 € | 13,08 €/m² | 1.308,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²409,96 – 612,21 €
- 41 m² – 60 m²576,90 – 861,51 €
- 61 m² – 90 m²828,20 – 1.236,79 €
- über 91 m²1.062,04 – 1.586,00 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Neu-Ulm Ludwigsfeld nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Neu-Ulm Ludwigsfeld nach Wohnlagen
Hausmieten in Neu-Ulm Ludwigsfeld
- 10,14 – 15,28 €
- Preisspanne
- 12,52 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,85 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Neu-Ulm Ludwigsfeld liegen aktuell bei durchschnittlich 12,52 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,85 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,34 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Neu-Ulm Ludwigsfeld.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Neu-Ulm Ludwigsfeld
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Neu-Ulm Ludwigsfeld
Übersicht über die Hausmieten in Neu-Ulm Ludwigsfeld
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.204,73 € – 1.815,42 € | 11,90 €/m² | 1.487,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.273,57 € – 1.919,15 € | 12,58 €/m² | 1.572,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.353,55 € – 2.039,67 € | 13,37 €/m² | 1.671,25 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 960,71 € – 1.447,69 € | 13,18 €/m² | 1.186,20 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.278,64 € – 1.926,78 € | 12,63 €/m² | 1.578,75 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.521,32 € – 2.292,49 € | 11,74 €/m² | 1.878,40 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.204,73 – 1.815,42 €
- Doppelhaushälfte1.273,57 – 1.919,15 €
- Reihenmittelhaus1.353,55 – 2.039,67 €
- bis 100 m²960,71 – 1.447,69 €
- 101 m² – 150 m²1.278,64 – 1.926,78 €
- über 151 m²1.521,32 – 2.292,49 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Neu-Ulm Ludwigsfeld nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Neu-Ulm Ludwigsfeld nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Neu-Ulm Ludwigsfeld
Immobilienpreise im Umkreis von Neu-Ulm
Mietpreise im Umkreis von Neu-Ulm
Mieterhöhung in Neu-Ulm begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Neu-Ulm kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Neu-Ulm liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.