MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Neulußheim
Die Mietpreise in Neulußheim entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 12,07 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,59 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Neulußheim →
Stadtteile in Neulußheim

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Neulußheim
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Neulußheim haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +4,67 % gestiegen und Hausmieten um etwa +5,41 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Neulußheim wider.
Wohungsmieten in Neulußheim
- 9,96 – 14,52 €
- Preisspanne
- 12,07 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,67 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Neulußheim liegen aktuell bei durchschnittlich 12,07 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,67 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,64 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Neulußheim →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Neulußheim
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Neulußheim
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Neulußheim nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 346,33 € – 504,89 € | 13,99 €/m² | 419,70 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 507,49 € – 739,83 € | 12,30 €/m² | 615,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 736,48 € – 1.073,66 € | 11,90 €/m² | 892,50 € | 75 m² |
| über 91 m² | 958,04 € – 1.396,66 € | 11,61 €/m² | 1.161,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²346,33 – 504,89 €
- 41 m² – 60 m²507,49 – 739,83 €
- 61 m² – 90 m²736,48 – 1.073,66 €
- über 91 m²958,04 – 1.396,66 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Neulußheim nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Neulußheim nach Wohnlagen
Hausmieten in Neulußheim
- 10,19 – 14,94 €
- Preisspanne
- 12,59 €/m²
- Durchschnittspreis
- +5,41 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Neulußheim liegen aktuell bei durchschnittlich 12,59 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +5,41 % und im Vergleich zum Vorquartal um +1,03 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Neulußheim.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Neulußheim
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Neulußheim
Übersicht über die Hausmieten in Neulußheim
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.288,93 € – 1.889,75 € | 12,74 €/m² | 1.592,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.245,42 € – 1.825,97 € | 12,31 €/m² | 1.538,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.274,76 € – 1.868,98 € | 12,60 €/m² | 1.575,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 922,20 € – 1.352,08 € | 12,66 €/m² | 1.139,40 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.321,30 € – 1.937,22 € | 13,06 €/m² | 1.632,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.520,33 € – 2.229,01 € | 11,74 €/m² | 1.878,40 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.288,93 – 1.889,75 €
- Doppelhaushälfte1.245,42 – 1.825,97 €
- Reihenmittelhaus1.274,76 – 1.868,98 €
- bis 100 m²922,20 – 1.352,08 €
- 101 m² – 150 m²1.321,30 – 1.937,22 €
- über 151 m²1.520,33 – 2.229,01 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Neulußheim nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Neulußheim nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Neulußheim
Immobilienpreise im Umkreis von Neulußheim
Mietpreise im Umkreis von Neulußheim
Mieterhöhung in Neulußheim begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Neulußheim liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.