MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Schäftlarn
Die Mietpreise in Schäftlarn entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 17,57 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 18,96 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Schäftlarn →
Stadtteile in Schäftlarn

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Schäftlarn
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Schäftlarn haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -1,31 % gesunken und Hausmieten um etwa -0,37 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Schäftlarn wider.
Wohungsmieten in Schäftlarn
- 14,49 – 21,15 €
- Preisspanne
- 17,57 €/m²
- Durchschnittspreis
- -1,31 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Schäftlarn liegen aktuell bei durchschnittlich 17,57 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -1,31 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +0,11 % gestiegen sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Schäftlarn →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Schäftlarn
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Schäftlarn
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Schäftlarn nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 513,38 € – 749,34 € | 20,75 €/m² | 622,50 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 764,91 € – 1.116,48 € | 18,55 €/m² | 927,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 1.058,92 € – 1.545,62 € | 17,12 €/m² | 1.284,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.349,21 € – 1.969,35 € | 16,36 €/m² | 1.636,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²513,38 – 749,34 €
- 41 m² – 60 m²764,91 – 1.116,48 €
- 61 m² – 90 m²1.058,92 – 1.545,62 €
- über 91 m²1.349,21 – 1.969,35 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Schäftlarn nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Schäftlarn nach Wohnlagen
Hausmieten in Schäftlarn
- 15,22 – 23,24 €
- Preisspanne
- 18,96 €/m²
- Durchschnittspreis
- -0,37 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Schäftlarn liegen aktuell bei durchschnittlich 18,96 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -0,37 % und im Vergleich zum Vorquartal um -1,28 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Schäftlarn.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Schäftlarn
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Schäftlarn
Übersicht über die Hausmieten in Schäftlarn
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.877,41 € – 2.866,70 € | 18,71 €/m² | 2.338,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.909,52 € – 2.915,73 € | 19,03 €/m² | 2.378,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.930,60 € – 2.947,90 € | 19,24 €/m² | 2.405,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 1.442,77 € – 2.203,02 € | 19,97 €/m² | 1.797,30 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.948,66 € – 2.975,48 € | 19,42 €/m² | 2.427,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 2.369,70 € – 3.618,38 € | 18,45 €/m² | 2.952,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.877,41 – 2.866,70 €
- Doppelhaushälfte1.909,52 – 2.915,73 €
- Reihenmittelhaus1.930,60 – 2.947,90 €
- bis 100 m²1.442,77 – 2.203,02 €
- 101 m² – 150 m²1.948,66 – 2.975,48 €
- über 151 m²2.369,70 – 3.618,38 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Schäftlarn nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Schäftlarn nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Schäftlarn
Immobilienpreise im Umkreis von Schäftlarn
Mietpreise im Umkreis von Schäftlarn
Mieterhöhung in Schäftlarn begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Schäftlarn liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.