MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Anröchte
Die Mietpreise in Anröchte entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 8,17 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,14 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Anröchte →
Stadtteile in Anröchte

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Anröchte
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Anröchte haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -1,64 % gesunken und Hausmieten um etwa -3,24 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Anröchte wider.
Wohungsmieten in Anröchte
- 6,73 – 10,26 €
- Preisspanne
- 8,17 €/m²
- Durchschnittspreis
- -1,64 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Anröchte liegen aktuell bei durchschnittlich 8,17 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -1,64 % und im Vergleich zum Vorquartal um -0,74 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Anröchte →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Anröchte
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Anröchte
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Anröchte nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 234,77 € – 357,91 € | 9,50 €/m² | 285,00 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 334,44 € – 509,86 € | 8,12 €/m² | 406,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 499,19 € – 761,02 € | 8,08 €/m² | 606,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 693,59 € – 1.057,40 € | 8,42 €/m² | 842,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²234,77 – 357,91 €
- 41 m² – 60 m²334,44 – 509,86 €
- 61 m² – 90 m²499,19 – 761,02 €
- über 91 m²693,59 – 1.057,40 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Anröchte nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Anröchte nach Wohnlagen
Hausmieten in Anröchte
- 7,91 – 12,59 €
- Preisspanne
- 10,14 €/m²
- Durchschnittspreis
- -3,24 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Anröchte liegen aktuell bei durchschnittlich 10,14 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -3,24 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +3,28 % gestiegen sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Anröchte.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Anröchte
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Anröchte
Übersicht über die Hausmieten in Anröchte
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 997,53 € – 1.587,72 € | 10,23 €/m² | 1.278,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.002,40 € – 1.595,48 € | 10,28 €/m² | 1.285,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 993,63 € – 1.581,51 € | 10,19 €/m² | 1.273,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 674,69 € – 1.073,87 € | 9,61 €/m² | 864,90 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.031,65 € – 1.642,04 € | 10,58 €/m² | 1.322,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.163,25 € – 1.851,50 € | 9,32 €/m² | 1.491,20 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus997,53 – 1.587,72 €
- Doppelhaushälfte1.002,40 – 1.595,48 €
- Reihenmittelhaus993,63 – 1.581,51 €
- bis 100 m²674,69 – 1.073,87 €
- 101 m² – 150 m²1.031,65 – 1.642,04 €
- über 151 m²1.163,25 – 1.851,50 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Anröchte nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Anröchte nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Anröchte
Immobilienpreise im Umkreis von Anröchte
Mietpreise im Umkreis von Anröchte
Mieterhöhung in Anröchte begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Anröchte liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.