MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Aschheim
Die Mietpreise in Aschheim entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 18,18 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 19,04 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Aschheim →
Stadtteile in Aschheim

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Aschheim
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Aschheim haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -2,15 % gesunken und Hausmieten um etwa -1,83 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Aschheim wider.
Wohungsmieten in Aschheim
- 14,99 – 21,92 €
- Preisspanne
- 18,18 €/m²
- Durchschnittspreis
- -2,15 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Aschheim liegen aktuell bei durchschnittlich 18,18 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -2,15 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +2,36 % gestiegen sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Aschheim →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Aschheim
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Aschheim
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Aschheim nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 530,34 € – 775,52 € | 21,44 €/m² | 643,20 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 785,78 € – 1.149,05 € | 19,06 €/m² | 953,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 1.095,80 € – 1.602,40 € | 17,72 €/m² | 1.329,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.397,58 € – 2.043,70 € | 16,95 €/m² | 1.695,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²530,34 – 775,52 €
- 41 m² – 60 m²785,78 – 1.149,05 €
- 61 m² – 90 m²1.095,80 – 1.602,40 €
- über 91 m²1.397,58 – 2.043,70 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Aschheim nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Aschheim nach Wohnlagen
Hausmieten in Aschheim
- 15,28 – 23,37 €
- Preisspanne
- 19,04 €/m²
- Durchschnittspreis
- -1,83 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Aschheim liegen aktuell bei durchschnittlich 19,04 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -1,83 % und im Vergleich zum Vorquartal um -4,02 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Aschheim.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Aschheim
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Aschheim
Übersicht über die Hausmieten in Aschheim
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.887,93 € – 2.887,50 € | 18,82 €/m² | 2.352,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.917,02 € – 2.931,99 € | 19,11 €/m² | 2.388,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.934,08 € – 2.958,07 € | 19,28 €/m² | 2.410,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 1.417,09 € – 2.167,37 € | 19,62 €/m² | 1.765,80 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.960,16 € – 2.997,96 € | 19,54 €/m² | 2.442,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 2.381,88 € – 3.642,97 € | 18,55 €/m² | 2.968,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.887,93 – 2.887,50 €
- Doppelhaushälfte1.917,02 – 2.931,99 €
- Reihenmittelhaus1.934,08 – 2.958,07 €
- bis 100 m²1.417,09 – 2.167,37 €
- 101 m² – 150 m²1.960,16 – 2.997,96 €
- über 151 m²2.381,88 – 3.642,97 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Aschheim nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Aschheim nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Aschheim
Immobilienpreise im Umkreis von Aschheim
Mietpreise im Umkreis von Aschheim
Mieterhöhung in Aschheim begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Aschheim liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.