MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Neusäß
Die Mietpreise in Neusäß entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 13,95 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 14,00 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Neusäß →
Stadtteile in Neusäß

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Neusäß
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Neusäß haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +1,36 % gestiegen und Hausmieten um etwa +2,63 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Neusäß wider.
Wohungsmieten in Neusäß
- 11,03 – 17,56 €
- Preisspanne
- 13,95 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,36 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Neusäß liegen aktuell bei durchschnittlich 13,95 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,36 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,22 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Neusäß →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Neusäß
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Neusäß
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Neusäß nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 400,16 € – 637,07 € | 16,87 €/m² | 506,10 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 557,03 € – 886,81 € | 14,09 €/m² | 704,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 774,47 € – 1.232,98 € | 13,06 €/m² | 979,50 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.020,77 € – 1.625,09 € | 12,91 €/m² | 1.291,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²400,16 – 637,07 €
- 41 m² – 60 m²557,03 – 886,81 €
- 61 m² – 90 m²774,47 – 1.232,98 €
- über 91 m²1.020,77 – 1.625,09 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Neusäß nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Neusäß nach Wohnlagen
Hausmieten in Neusäß
- 11,22 – 17,88 €
- Preisspanne
- 14,00 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,63 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Neusäß liegen aktuell bei durchschnittlich 14,00 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,63 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,07 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Neusäß.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Neusäß
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Neusäß
Übersicht über die Hausmieten in Neusäß
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.329,37 € – 2.118,46 € | 13,27 €/m² | 1.658,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.458,60 € – 2.324,40 € | 14,56 €/m² | 1.820,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.601,86 € – 2.552,69 € | 15,99 €/m² | 1.998,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 1.027,11 € – 1.636,79 € | 14,24 €/m² | 1.281,60 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.394,49 € – 2.222,23 € | 13,92 €/m² | 1.740,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.817,00 € – 2.895,54 € | 14,17 €/m² | 2.267,20 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.329,37 – 2.118,46 €
- Doppelhaushälfte1.458,60 – 2.324,40 €
- Reihenmittelhaus1.601,86 – 2.552,69 €
- bis 100 m²1.027,11 – 1.636,79 €
- 101 m² – 150 m²1.394,49 – 2.222,23 €
- über 151 m²1.817,00 – 2.895,54 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Neusäß nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Neusäß nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Neusäß
Immobilienpreise im Umkreis von Neusäß
Mietpreise im Umkreis von Neusäß
Mieterhöhung in Neusäß begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Neusäß liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.