MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Osterwieck
Die Mietpreise in Osterwieck entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 6,59 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 9,27 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Osterwieck →
Stadtteile in Osterwieck

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Osterwieck
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Osterwieck haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +14,75 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -6,48 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Osterwieck wider.
Wohungsmieten in Osterwieck
- 5,50 – 8,21 €
- Preisspanne
- 6,59 €/m²
- Durchschnittspreis
- +14,75 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Osterwieck liegen aktuell bei durchschnittlich 6,59 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +14,75 % und im Vergleich zum Vorquartal um +1,37 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Osterwieck →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Osterwieck
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Osterwieck
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Osterwieck nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 185,03 € – 276,20 € | 7,39 €/m² | 221,70 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 269,58 € – 402,40 € | 6,46 €/m² | 323,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 402,48 € – 600,80 € | 6,43 €/m² | 482,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 592,56 € – 884,54 € | 7,10 €/m² | 710,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²185,03 – 276,20 €
- 41 m² – 60 m²269,58 – 402,40 €
- 61 m² – 90 m²402,48 – 600,80 €
- über 91 m²592,56 – 884,54 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Osterwieck nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Osterwieck nach Wohnlagen
Hausmieten in Osterwieck
- 6,64 – 11,95 €
- Preisspanne
- 9,27 €/m²
- Durchschnittspreis
- -6,48 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Osterwieck liegen aktuell bei durchschnittlich 9,27 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -6,48 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +0,55 % gestiegen sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Osterwieck.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Osterwieck
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Osterwieck
Übersicht über die Hausmieten in Osterwieck
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 832,69 € – 1.498,58 € | 9,30 €/m² | 1.162,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 911,48 € – 1.640,39 € | 10,18 €/m² | 1.272,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 804,93 € – 1.448,63 € | 8,99 €/m² | 1.123,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 571,81 € – 1.029,09 € | 8,87 €/m² | 798,30 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 876,56 € – 1.577,54 € | 9,79 €/m² | 1.223,75 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.008,54 € – 1.815,06 € | 8,80 €/m² | 1.408,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus832,69 – 1.498,58 €
- Doppelhaushälfte911,48 – 1.640,39 €
- Reihenmittelhaus804,93 – 1.448,63 €
- bis 100 m²571,81 – 1.029,09 €
- 101 m² – 150 m²876,56 – 1.577,54 €
- über 151 m²1.008,54 – 1.815,06 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Osterwieck nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Osterwieck nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Osterwieck
Immobilienpreise im Umkreis von Osterwieck
Mietpreise im Umkreis von Osterwieck
Mieterhöhung in Osterwieck begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Osterwieck liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.