MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Oktober 2026 für Ubstadt-Weiher
Die Mietpreise in Ubstadt-Weiher entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 11,16 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,48 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ubstadt-Weiher →
Stadtteile in Ubstadt-Weiher

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Ubstadt-Weiher
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Ubstadt-Weiher haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +2,18 % gestiegen und Hausmieten um etwa +4,10 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Ubstadt-Weiher wider.
Wohungsmieten in Ubstadt-Weiher
- 9,37 – 13,38 €
- Preisspanne
- 11,16 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,18 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Ubstadt-Weiher liegen aktuell bei durchschnittlich 11,16 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,18 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,27 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ubstadt-Weiher →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Ubstadt-Weiher
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Ubstadt-Weiher
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Ubstadt-Weiher nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 335,25 € – 478,73 € | 13,31 €/m² | 399,30 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 484,45 € – 691,78 € | 11,54 €/m² | 577,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 695,19 € – 992,71 € | 11,04 €/m² | 828,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 903,42 € – 1.290,04 € | 10,76 €/m² | 1.076,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²335,25 – 478,73 €
- 41 m² – 60 m²484,45 – 691,78 €
- 61 m² – 90 m²695,19 – 992,71 €
- über 91 m²903,42 – 1.290,04 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Ubstadt-Weiher nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Ubstadt-Weiher nach Wohnlagen
Hausmieten in Ubstadt-Weiher
- 10,06 – 15,30 €
- Preisspanne
- 12,48 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,10 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Ubstadt-Weiher liegen aktuell bei durchschnittlich 12,48 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,10 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -6,43 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Ubstadt-Weiher.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Ubstadt-Weiher
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Ubstadt-Weiher
Übersicht über die Hausmieten in Ubstadt-Weiher
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.277,65 € – 1.943,15 € | 12,68 €/m² | 1.585,00 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.235,33 € – 1.878,79 € | 12,26 €/m² | 1.532,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.289,74 € – 1.961,54 € | 12,80 €/m² | 1.600,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 928,62 € – 1.412,31 € | 12,80 €/m² | 1.152,00 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.341,13 € – 2.039,69 € | 13,31 €/m² | 1.663,75 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.439,35 € – 2.189,08 € | 11,16 €/m² | 1.785,60 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.277,65 – 1.943,15 €
- Doppelhaushälfte1.235,33 – 1.878,79 €
- Reihenmittelhaus1.289,74 – 1.961,54 €
- bis 100 m²928,62 – 1.412,31 €
- 101 m² – 150 m²1.341,13 – 2.039,69 €
- über 151 m²1.439,35 – 2.189,08 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Ubstadt-Weiher nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Ubstadt-Weiher nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Ubstadt-Weiher
Immobilienpreise im Umkreis von Ubstadt-Weiher
Mietpreise im Umkreis von Ubstadt-Weiher
Mieterhöhung in Ubstadt-Weiher begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Ubstadt-Weiher liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.