MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Ubstadt-Weiher
Die Mietpreise in Ubstadt-Weiher entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 10,95 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 11,41 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ubstadt-Weiher →
Stadtteile in Ubstadt-Weiher

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Ubstadt-Weiher
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Ubstadt-Weiher haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -0,56 % gesunken, während Hausmieten um etwa +4,35 % gestiegen sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Ubstadt-Weiher wider.
Wohungsmieten in Ubstadt-Weiher
- 8,63 – 12,69 €
- Preisspanne
- 10,95 €/m²
- Durchschnittspreis
- -0,56 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Ubstadt-Weiher liegen aktuell bei durchschnittlich 10,95 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -0,56 % und im Vergleich zum Vorquartal um -0,73 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ubstadt-Weiher →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Ubstadt-Weiher
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Ubstadt-Weiher
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Ubstadt-Weiher nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 335,98 € – 494,04 € | 14,21 €/m² | 426,30 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 437,81 € – 643,77 € | 11,11 €/m² | 555,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 626,56 € – 921,33 € | 10,60 €/m² | 795,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 789,70 € – 1.161,22 € | 10,02 €/m² | 1.002,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²335,98 – 494,04 €
- 41 m² – 60 m²437,81 – 643,77 €
- 61 m² – 90 m²626,56 – 921,33 €
- über 91 m²789,70 – 1.161,22 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Ubstadt-Weiher nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Ubstadt-Weiher nach Wohnlagen
Hausmieten in Ubstadt-Weiher
- 9,42 – 13,38 €
- Preisspanne
- 11,41 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,35 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Ubstadt-Weiher liegen aktuell bei durchschnittlich 11,41 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,35 % und im Vergleich zum Vorquartal um +1,39 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Ubstadt-Weiher.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Ubstadt-Weiher
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Ubstadt-Weiher
Übersicht über die Hausmieten in Ubstadt-Weiher
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.180,60 € – 1.676,90 € | 11,44 €/m² | 1.430,00 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.184,72 € – 1.682,76 € | 11,48 €/m² | 1.435,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.215,68 € – 1.726,74 € | 11,78 €/m² | 1.472,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 887,18 € – 1.260,14 € | 11,94 €/m² | 1.074,60 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.207,43 € – 1.715,01 € | 11,70 €/m² | 1.462,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.462,29 € – 2.077,01 € | 11,07 €/m² | 1.771,20 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.180,60 – 1.676,90 €
- Doppelhaushälfte1.184,72 – 1.682,76 €
- Reihenmittelhaus1.215,68 – 1.726,74 €
- bis 100 m²887,18 – 1.260,14 €
- 101 m² – 150 m²1.207,43 – 1.715,01 €
- über 151 m²1.462,29 – 2.077,01 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Ubstadt-Weiher nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Ubstadt-Weiher nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Ubstadt-Weiher
Immobilienpreise im Umkreis von Ubstadt-Weiher
Mietpreise im Umkreis von Ubstadt-Weiher
Mieterhöhung in Ubstadt-Weiher begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Ubstadt-Weiher liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.