MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Aurich
Die Mietpreise in Aurich entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 8,39 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 9,39 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Aurich →
Stadtteile in Aurich

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Aurich
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Aurich haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +3,69 % gestiegen und Hausmieten um etwa +0,98 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Aurich wider.
Wohungsmieten in Aurich
- 6,61 – 10,64 €
- Preisspanne
- 8,39 €/m²
- Durchschnittspreis
- +3,69 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Aurich liegen aktuell bei durchschnittlich 8,39 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,69 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,36 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Aurich →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Aurich
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Aurich
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Aurich nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 234,46 € – 377,41 € | 9,92 €/m² | 297,60 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 339,17 € – 545,95 € | 8,61 €/m² | 430,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 472,11 € – 759,95 € | 7,99 €/m² | 599,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 653,12 € – 1.051,32 € | 8,29 €/m² | 829,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²234,46 – 377,41 €
- 41 m² – 60 m²339,17 – 545,95 €
- 61 m² – 90 m²472,11 – 759,95 €
- über 91 m²653,12 – 1.051,32 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Aurich nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Aurich nach Wohnlagen
Hausmieten in Aurich
- 7,34 – 11,61 €
- Preisspanne
- 9,39 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,98 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Aurich liegen aktuell bei durchschnittlich 9,39 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,98 % und im Vergleich zum Vorquartal um +1,70 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Aurich.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Aurich
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Aurich
Übersicht über die Hausmieten in Aurich
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 888,19 € – 1.404,88 € | 9,09 €/m² | 1.136,25 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 958,54 € – 1.516,16 € | 9,81 €/m² | 1.226,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 943,88 € – 1.492,98 € | 9,66 €/m² | 1.207,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 679,59 € – 1.074,95 € | 9,66 €/m² | 869,40 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 922,39 € – 1.458,98 € | 9,44 €/m² | 1.180,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.051,83 € – 1.663,73 € | 8,41 €/m² | 1.345,60 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus888,19 – 1.404,88 €
- Doppelhaushälfte958,54 – 1.516,16 €
- Reihenmittelhaus943,88 – 1.492,98 €
- bis 100 m²679,59 – 1.074,95 €
- 101 m² – 150 m²922,39 – 1.458,98 €
- über 151 m²1.051,83 – 1.663,73 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Aurich nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Aurich nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Aurich
Immobilienpreise im Umkreis von Aurich
Mietpreise im Umkreis von Aurich
Mieterhöhung in Aurich begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Aurich liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.