MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Bottrop Kirchhellen
Die Mietpreise in Bottrop Kirchhellen entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 8,95 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 13,62 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Bottrop →
Bottrop Kirchhellen

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Bottrop Kirchhellen
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Bottrop Kirchhellen haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +2,67 % gestiegen und Hausmieten um etwa +7,67 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Bottrop Kirchhellen wider.
Wohungsmieten in Bottrop Kirchhellen
- 7,30 – 11,27 €
- Preisspanne
- 8,95 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,67 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Bottrop Kirchhellen liegen aktuell bei durchschnittlich 8,95 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,67 % und im Vergleich zum Vorquartal um +2,60 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Bottrop →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Bottrop Kirchhellen
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Bottrop Kirchhellen
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Bottrop Kirchhellen nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 274,30 € – 423,47 € | 11,21 €/m² | 336,30 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 352,36 € – 543,98 € | 8,64 €/m² | 432,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 541,38 € – 835,81 € | 8,85 €/m² | 663,75 € | 75 m² |
| über 91 m² | 796,88 € – 1.230,26 € | 9,77 €/m² | 977,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²274,30 – 423,47 €
- 41 m² – 60 m²352,36 – 543,98 €
- 61 m² – 90 m²541,38 – 835,81 €
- über 91 m²796,88 – 1.230,26 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Bottrop Kirchhellen nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Bottrop Kirchhellen nach Wohnlagen
Hausmieten in Bottrop Kirchhellen
- 10,65 – 16,76 €
- Preisspanne
- 13,62 €/m²
- Durchschnittspreis
- +7,67 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Bottrop Kirchhellen liegen aktuell bei durchschnittlich 13,62 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +7,67 % und im Vergleich zum Vorquartal um +4,37 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Bottrop Kirchhellen.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Bottrop Kirchhellen
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Bottrop Kirchhellen
Übersicht über die Hausmieten in Bottrop Kirchhellen
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.304,86 € – 2.053,47 € | 13,35 €/m² | 1.668,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.344,93 € – 2.116,53 € | 13,76 €/m² | 1.720,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.345,91 € – 2.118,07 € | 13,77 €/m² | 1.721,25 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 969,06 € – 1.525,01 € | 13,77 €/m² | 1.239,30 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.363,50 € – 2.145,76 € | 13,95 €/m² | 1.743,75 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.565,13 € – 2.463,06 € | 12,51 €/m² | 2.001,60 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.304,86 – 2.053,47 €
- Doppelhaushälfte1.344,93 – 2.116,53 €
- Reihenmittelhaus1.345,91 – 2.118,07 €
- bis 100 m²969,06 – 1.525,01 €
- 101 m² – 150 m²1.363,50 – 2.145,76 €
- über 151 m²1.565,13 – 2.463,06 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Bottrop Kirchhellen nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Bottrop Kirchhellen nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Bottrop Kirchhellen
Immobilienpreise im Umkreis von Bottrop
Mietpreise im Umkreis von Bottrop
Mieterhöhung in Bottrop begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Bottrop liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.