MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Gelsenkirchen
Die Mietpreise in Gelsenkirchen entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 7,21 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 11,96 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Gelsenkirchen →
Stadtteile in Gelsenkirchen
Beckhausen, Buer-Mitte, Erle, Hassel, Horst, Resse, Resser Mark, Scholven

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Gelsenkirchen
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Gelsenkirchen haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +2,19 % gestiegen und Hausmieten um etwa +4,46 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Gelsenkirchen wider.
Wohungsmieten in Gelsenkirchen
- 6,19 – 8,35 €
- Preisspanne
- 7,21 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,19 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Gelsenkirchen liegen aktuell bei durchschnittlich 7,21 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,19 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,70 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Gelsenkirchen →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Gelsenkirchen
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Gelsenkirchen
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Gelsenkirchen nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 215,32 € – 290,45 € | 8,36 €/m² | 250,80 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 311,65 € – 420,40 € | 7,26 €/m² | 363,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 452,66 € – 610,62 € | 7,03 €/m² | 527,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 641,32 € – 865,11 € | 7,47 €/m² | 747,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²215,32 – 290,45 €
- 41 m² – 60 m²311,65 – 420,40 €
- 61 m² – 90 m²452,66 – 610,62 €
- über 91 m²641,32 – 865,11 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Gelsenkirchen nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Gelsenkirchen nach Wohnlagen
Hausmieten in Gelsenkirchen
- 9,34 – 14,98 €
- Preisspanne
- 11,96 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,46 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Gelsenkirchen liegen aktuell bei durchschnittlich 11,96 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,46 % und im Vergleich zum Vorquartal um +4,96 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Gelsenkirchen.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Gelsenkirchen
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Gelsenkirchen
Übersicht über die Hausmieten in Gelsenkirchen
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.151,88 € – 1.847,45 € | 11,80 €/m² | 1.475,00 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.191,90 € – 1.911,64 € | 12,21 €/m² | 1.526,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.176,29 € – 1.886,59 € | 12,05 €/m² | 1.506,25 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 848,33 € – 1.360,60 € | 12,07 €/m² | 1.086,30 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.210,45 € – 1.941,39 € | 12,40 €/m² | 1.550,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.390,69 € – 2.230,47 € | 11,13 €/m² | 1.780,80 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.151,88 – 1.847,45 €
- Doppelhaushälfte1.191,90 – 1.911,64 €
- Reihenmittelhaus1.176,29 – 1.886,59 €
- bis 100 m²848,33 – 1.360,60 €
- 101 m² – 150 m²1.210,45 – 1.941,39 €
- über 151 m²1.390,69 – 2.230,47 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Gelsenkirchen nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Gelsenkirchen nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Gelsenkirchen
Immobilienpreise im Umkreis von Gelsenkirchen
Mietpreise im Umkreis von Gelsenkirchen
Mieterhöhung in Gelsenkirchen begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Gelsenkirchen liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.