MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Braunschweig Rautheim
Die Mietpreise in Braunschweig Rautheim entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 9,49 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,19 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Braunschweig →
Braunschweig Rautheim

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Braunschweig Rautheim
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Braunschweig Rautheim haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +1,38 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,92 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Braunschweig Rautheim wider.
Wohungsmieten in Braunschweig Rautheim
- 7,64 – 11,69 €
- Preisspanne
- 9,49 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,38 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Braunschweig Rautheim liegen aktuell bei durchschnittlich 9,49 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,38 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,63 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Braunschweig →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Braunschweig Rautheim
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Braunschweig Rautheim
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Braunschweig Rautheim nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 258,67 € – 395,78 € | 10,71 €/m² | 321,30 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 375,96 € – 575,26 € | 9,34 €/m² | 467,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 548,85 € – 839,80 € | 9,09 €/m² | 681,75 € | 75 m² |
| über 91 m² | 820,35 € – 1.255,23 € | 10,19 €/m² | 1.019,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²258,67 – 395,78 €
- 41 m² – 60 m²375,96 – 575,26 €
- 61 m² – 90 m²548,85 – 839,80 €
- über 91 m²820,35 – 1.255,23 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Braunschweig Rautheim nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Braunschweig Rautheim nach Wohnlagen
Hausmieten in Braunschweig Rautheim
- 9,63 – 14,72 €
- Preisspanne
- 12,19 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,92 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Braunschweig Rautheim liegen aktuell bei durchschnittlich 12,19 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,92 %, während sie im Vergleich zum Vorquartal unverändert sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Braunschweig Rautheim.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Braunschweig Rautheim
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Braunschweig Rautheim
Übersicht über die Hausmieten in Braunschweig Rautheim
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.158,33 € – 1.770,57 € | 11,73 €/m² | 1.466,25 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.248,19 € – 1.907,92 € | 12,64 €/m² | 1.580,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.239,30 € – 1.894,34 € | 12,55 €/m² | 1.568,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 858,17 € – 1.311,76 € | 12,07 €/m² | 1.086,30 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.225,47 € – 1.873,21 € | 12,41 €/m² | 1.551,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.416,93 € – 2.165,86 € | 11,21 €/m² | 1.793,60 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.158,33 – 1.770,57 €
- Doppelhaushälfte1.248,19 – 1.907,92 €
- Reihenmittelhaus1.239,30 – 1.894,34 €
- bis 100 m²858,17 – 1.311,76 €
- 101 m² – 150 m²1.225,47 – 1.873,21 €
- über 151 m²1.416,93 – 2.165,86 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Braunschweig Rautheim nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Braunschweig Rautheim nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Braunschweig Rautheim
Immobilienpreise im Umkreis von Braunschweig
Mietpreise im Umkreis von Braunschweig
Mieterhöhung in Braunschweig begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Braunschweig kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Braunschweig liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.