MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Lauta
Die Mietpreise in Lauta entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 6,39 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,25 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Lauta →
Stadtteile in Lauta

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Lauta
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Lauta haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +7,35 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,70 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Lauta wider.
Wohungsmieten in Lauta
- 5,58 – 8,25 €
- Preisspanne
- 6,39 €/m²
- Durchschnittspreis
- +7,35 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Lauta liegen aktuell bei durchschnittlich 6,39 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +7,35 % und im Vergleich zum Vorquartal um +6,48 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Lauta →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Lauta
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Lauta
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Lauta nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 173,16 € – 256,02 € | 6,61 €/m² | 198,30 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 275,94 € – 407,98 € | 6,32 €/m² | 316,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 417,19 € – 616,81 € | 6,37 €/m² | 477,75 € | 75 m² |
| über 91 m² | 636,59 € – 941,20 € | 7,29 €/m² | 729,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²173,16 – 256,02 €
- 41 m² – 60 m²275,94 – 407,98 €
- 61 m² – 90 m²417,19 – 616,81 €
- über 91 m²636,59 – 941,20 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Lauta nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Lauta nach Wohnlagen
Hausmieten in Lauta
- 7,62 – 13,17 €
- Preisspanne
- 10,25 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,70 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Lauta liegen aktuell bei durchschnittlich 10,25 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,70 % und im Vergleich zum Vorquartal um +2,92 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Lauta.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Lauta
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Lauta
Übersicht über die Hausmieten in Lauta
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 965,51 € – 1.668,74 € | 10,39 €/m² | 1.298,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 993,39 € – 1.716,92 € | 10,69 €/m² | 1.336,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 960,86 € – 1.660,70 € | 10,34 €/m² | 1.292,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 640,97 € – 1.107,82 € | 9,58 €/m² | 862,20 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 991,53 € – 1.713,71 € | 10,67 €/m² | 1.333,75 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.149,02 € – 1.985,91 € | 9,66 €/m² | 1.545,60 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus965,51 – 1.668,74 €
- Doppelhaushälfte993,39 – 1.716,92 €
- Reihenmittelhaus960,86 – 1.660,70 €
- bis 100 m²640,97 – 1.107,82 €
- 101 m² – 150 m²991,53 – 1.713,71 €
- über 151 m²1.149,02 – 1.985,91 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Lauta nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Lauta nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Lauta
Immobilienpreise im Umkreis von Lauta
Mietpreise im Umkreis von Lauta
Mieterhöhung in Lauta begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Lauta liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.