MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Weinböhla
Die Mietpreise in Weinböhla entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 9,40 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 11,73 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Weinböhla →
Stadtteile in Weinböhla

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Weinböhla
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Weinböhla haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +11,21 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,02 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Weinböhla wider.
Wohungsmieten in Weinböhla
- 7,68 – 12,62 €
- Preisspanne
- 9,40 €/m²
- Durchschnittspreis
- +11,21 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Weinböhla liegen aktuell bei durchschnittlich 9,40 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +11,21 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,11 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Weinböhla →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Weinböhla
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Weinböhla
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Weinböhla nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 251,48 € – 413,24 € | 10,26 €/m² | 307,80 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 369,29 € – 606,83 € | 9,04 €/m² | 452,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 579,06 € – 951,53 € | 9,45 €/m² | 708,75 € | 75 m² |
| über 91 m² | 901,99 € – 1.482,18 € | 11,04 €/m² | 1.104,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²251,48 – 413,24 €
- 41 m² – 60 m²369,29 – 606,83 €
- 61 m² – 90 m²579,06 – 951,53 €
- über 91 m²901,99 – 1.482,18 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Weinböhla nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Weinböhla nach Wohnlagen
Hausmieten in Weinböhla
- 8,78 – 15,06 €
- Preisspanne
- 11,73 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,02 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Weinböhla liegen aktuell bei durchschnittlich 11,73 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,02 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,68 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Weinböhla.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Weinböhla
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Weinböhla
Übersicht über die Hausmieten in Weinböhla
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.110,60 € – 1.904,97 € | 11,87 €/m² | 1.483,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.148,02 € – 1.969,16 € | 12,27 €/m² | 1.533,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.112,47 € – 1.908,18 € | 11,89 €/m² | 1.486,25 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 741,02 € – 1.271,05 € | 11,00 €/m² | 990,00 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.124,63 € – 1.929,04 € | 12,02 €/m² | 1.502,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.343,72 € – 2.304,83 € | 11,22 €/m² | 1.795,20 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.110,60 – 1.904,97 €
- Doppelhaushälfte1.148,02 – 1.969,16 €
- Reihenmittelhaus1.112,47 – 1.908,18 €
- bis 100 m²741,02 – 1.271,05 €
- 101 m² – 150 m²1.124,63 – 1.929,04 €
- über 151 m²1.343,72 – 2.304,83 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Weinböhla nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Weinböhla nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Weinböhla
Immobilienpreise im Umkreis von Weinböhla
Mietpreise im Umkreis von Weinböhla
Mieterhöhung in Weinböhla begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Weinböhla liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.