MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Barth
Die Mietpreise in Barth entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 9,27 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 11,24 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Barth →
Stadtteile in Barth

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Barth
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Barth haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +5,39 % gestiegen und Hausmieten um etwa +2,08 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Barth wider.
Wohungsmieten in Barth
- 7,08 – 12,90 €
- Preisspanne
- 9,27 €/m²
- Durchschnittspreis
- +5,39 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Barth liegen aktuell bei durchschnittlich 9,27 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +5,39 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,17 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Barth →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Barth
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Barth
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Barth nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 224,54 € – 409,13 € | 9,80 €/m² | 294,00 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 337,58 € – 615,08 € | 8,84 €/m² | 442,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 522,98 € – 952,89 € | 9,13 €/m² | 684,75 € | 75 m² |
| über 91 m² | 843,95 € – 1.537,70 € | 11,05 €/m² | 1.105,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²224,54 – 409,13 €
- 41 m² – 60 m²337,58 – 615,08 €
- 61 m² – 90 m²522,98 – 952,89 €
- über 91 m²843,95 – 1.537,70 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Barth nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Barth nach Wohnlagen
Hausmieten in Barth
- 8,70 – 14,22 €
- Preisspanne
- 11,24 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,08 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Barth liegen aktuell bei durchschnittlich 11,24 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,08 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,42 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Barth.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Barth
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Barth
Übersicht über die Hausmieten in Barth
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.086,53 € – 1.775,92 € | 11,23 €/m² | 1.403,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.122,33 € – 1.834,43 € | 11,60 €/m² | 1.450,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.092,34 € – 1.785,41 € | 11,29 €/m² | 1.411,25 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 771,16 € – 1.260,44 € | 11,07 €/m² | 996,30 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.130,07 € – 1.847,08 € | 11,68 €/m² | 1.460,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.301,59 € – 2.127,43 € | 10,51 €/m² | 1.681,60 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.086,53 – 1.775,92 €
- Doppelhaushälfte1.122,33 – 1.834,43 €
- Reihenmittelhaus1.092,34 – 1.785,41 €
- bis 100 m²771,16 – 1.260,44 €
- 101 m² – 150 m²1.130,07 – 1.847,08 €
- über 151 m²1.301,59 – 2.127,43 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Barth nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Barth nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Barth
Immobilienpreise im Umkreis von Barth
Mietpreise im Umkreis von Barth
Mieterhöhung in Barth begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Barth liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.