MIETSPIEGEL
Mietspiegel im September 2026 für Lichtenstein/Sa.
Die Mietpreise in Lichtenstein/Sa. entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 6,07 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,18 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Lichtenstein/Sa. →
Stadtteile in Lichtenstein/Sa.

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Lichtenstein/Sa.
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Lichtenstein/Sa. haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +4,74 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -10,48 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Lichtenstein/Sa. wider.
Wohungsmieten in Lichtenstein/Sa.
- 5,34 – 6,96 €
- Preisspanne
- 6,07 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,74 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Lichtenstein/Sa. liegen aktuell bei durchschnittlich 6,07 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,74 % und im Vergleich zum Vorquartal um +5,83 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Lichtenstein/Sa. →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Lichtenstein/Sa.
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Lichtenstein/Sa.
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Lichtenstein/Sa. nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 167,59 € – 218,43 € | 6,35 €/m² | 190,50 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 266,56 € – 347,43 € | 6,06 €/m² | 303,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 397,86 € – 518,56 € | 6,03 €/m² | 452,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 552,47 € – 720,08 € | 6,28 €/m² | 628,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²167,59 – 218,43 €
- 41 m² – 60 m²266,56 – 347,43 €
- 61 m² – 90 m²397,86 – 518,56 €
- über 91 m²552,47 – 720,08 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Lichtenstein/Sa. nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Lichtenstein/Sa. nach Wohnlagen
Hausmieten in Lichtenstein/Sa.
- 7,43 – 13,12 €
- Preisspanne
- 10,18 €/m²
- Durchschnittspreis
- -10,48 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Lichtenstein/Sa. liegen aktuell bei durchschnittlich 10,18 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -10,48 % und im Vergleich zum Vorquartal um -1,66 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Lichtenstein/Sa..
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Lichtenstein/Sa.
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Lichtenstein/Sa.
Übersicht über die Hausmieten in Lichtenstein/Sa.
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 954,30 € – 1.685,11 € | 10,46 €/m² | 1.307,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 976,19 € – 1.723,77 € | 10,70 €/m² | 1.337,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 936,96 € – 1.654,50 € | 10,27 €/m² | 1.283,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 634,54 € – 1.120,48 € | 9,66 €/m² | 869,40 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 958,86 € – 1.693,16 € | 10,51 €/m² | 1.313,75 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.116,40 € – 1.971,35 € | 9,56 €/m² | 1.529,60 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus954,30 – 1.685,11 €
- Doppelhaushälfte976,19 – 1.723,77 €
- Reihenmittelhaus936,96 – 1.654,50 €
- bis 100 m²634,54 – 1.120,48 €
- 101 m² – 150 m²958,86 – 1.693,16 €
- über 151 m²1.116,40 – 1.971,35 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Lichtenstein/Sa. nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Lichtenstein/Sa. nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Lichtenstein/Sa.
Immobilienpreise im Umkreis von Lichtenstein/Sa.
Mietpreise im Umkreis von Lichtenstein/Sa.
Mieterhöhung in Lichtenstein/Sa. begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Lichtenstein/Sa. liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
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