MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Lichtenstein/Sa.
Die Mietpreise in Lichtenstein/Sa. entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 6,05 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,37 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Lichtenstein/Sa. →
Stadtteile in Lichtenstein/Sa.

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Lichtenstein/Sa.
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Lichtenstein/Sa. haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +4,25 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -8,66 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Lichtenstein/Sa. wider.
Wohungsmieten in Lichtenstein/Sa.
- 5,32 – 6,96 €
- Preisspanne
- 6,05 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,25 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Lichtenstein/Sa. liegen aktuell bei durchschnittlich 6,05 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,25 % und im Vergleich zum Vorquartal um +3,01 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Lichtenstein/Sa. →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Lichtenstein/Sa.
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Lichtenstein/Sa.
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Lichtenstein/Sa. nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 166,99 € – 218,46 € | 6,33 €/m² | 189,90 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 265,12 € – 346,85 € | 6,03 €/m² | 301,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 395,70 € – 517,69 € | 6,00 €/m² | 450,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 552,22 € – 722,46 € | 6,28 €/m² | 628,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²166,99 – 218,46 €
- 41 m² – 60 m²265,12 – 346,85 €
- 61 m² – 90 m²395,70 – 517,69 €
- über 91 m²552,22 – 722,46 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Lichtenstein/Sa. nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Lichtenstein/Sa. nach Wohnlagen
Hausmieten in Lichtenstein/Sa.
- 7,59 – 13,30 €
- Preisspanne
- 10,37 €/m²
- Durchschnittspreis
- -8,66 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Lichtenstein/Sa. liegen aktuell bei durchschnittlich 10,37 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -8,66 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +0,48 % gestiegen sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Lichtenstein/Sa..
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Lichtenstein/Sa.
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Lichtenstein/Sa.
Übersicht über die Hausmieten in Lichtenstein/Sa.
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 963,39 € – 1.688,15 € | 10,53 €/m² | 1.316,25 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 994,49 € – 1.742,66 € | 10,87 €/m² | 1.358,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 962,47 € – 1.686,55 € | 10,52 €/m² | 1.315,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 642,92 € – 1.126,59 € | 9,76 €/m² | 878,40 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 978,03 € – 1.713,80 € | 10,69 €/m² | 1.336,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.144,14 € – 2.004,88 € | 9,77 €/m² | 1.563,20 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus963,39 – 1.688,15 €
- Doppelhaushälfte994,49 – 1.742,66 €
- Reihenmittelhaus962,47 – 1.686,55 €
- bis 100 m²642,92 – 1.126,59 €
- 101 m² – 150 m²978,03 – 1.713,80 €
- über 151 m²1.144,14 – 2.004,88 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Lichtenstein/Sa. nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Lichtenstein/Sa. nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Lichtenstein/Sa.
Immobilienpreise im Umkreis von Lichtenstein/Sa.
Mietpreise im Umkreis von Lichtenstein/Sa.
Mieterhöhung in Lichtenstein/Sa. begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Lichtenstein/Sa. liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.