MIETSPIEGEL

Mietspiegel im August 2026 für Wilhelmshaven Fedderwardergroden

Die Mietpreise in Wilhelmshaven Fedderwardergroden entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 6,88 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,11 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Wilhelmshaven →


Wilhelmshaven Fedderwardergroden

Bild von Wilhelmshaven Fedderwardergroden

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Wilhelmshaven Fedderwardergroden

Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Wilhelmshaven Fedderwardergroden haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +0,17 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -2,50 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Wilhelmshaven Fedderwardergroden wider.



Wohungsmieten in Wilhelmshaven Fedderwardergroden

6,15 – 7,79 €
Preisspanne
6,88 €/m²
Durchschnittspreis
+0,17 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Mietpreise in Wilhelmshaven Fedderwardergroden liegen aktuell bei durchschnittlich 6,88 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,17 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,44 % gesunken sind.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Wilhelmshaven →


Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Wilhelmshaven Fedderwardergroden


Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Wilhelmshaven Fedderwardergroden


Spanne
  • bis 40 m²212,66 – 269,37 €
  • 41 m² – 60 m²307,05 – 388,93 €
  • 61 m² – 90 m²456,56 – 578,31 €
  • über 91 m²623,94 – 790,32 €

Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Wilhelmshaven Fedderwardergroden nach Baujahr


Mietpreise für Wohnungen in Wilhelmshaven Fedderwardergroden nach Wohnlagen



Hausmieten in Wilhelmshaven Fedderwardergroden

7,87  –  12,64 €
Preisspanne
10,11 €/m²
Durchschnittspreis
-2,50 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Hausmieten in Wilhelmshaven Fedderwardergroden liegen aktuell bei durchschnittlich 10,11 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -2,50 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +0,50 % gestiegen sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Wilhelmshaven Fedderwardergroden.


Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Wilhelmshaven Fedderwardergroden


Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Wilhelmshaven Fedderwardergroden


Spanne
  • Einfamilienhaus959,42 – 1.540,93 €
  • Doppelhaushälfte1.018,78 – 1.636,26 €
  • Reihenmittelhaus1.018,78 – 1.636,26 €
  • bis 100 m²704,10 – 1.130,85 €
  • 101 m² – 150 m²1.013,91 – 1.628,45 €
  • über 151 m²1.137,14 – 1.826,36 €

Quadratmeterpreise für Häuser in Wilhelmshaven Fedderwardergroden nach Baujahr


Mietpreise für Häuser in Wilhelmshaven Fedderwardergroden nach Wohnlagen


Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Wilhelmshaven Fedderwardergroden



Immobilienpreise im Umkreis von Wilhelmshaven


Mietpreise im Umkreis von Wilhelmshaven


Mieterhöhung in Wilhelmshaven begründen

Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Eine Mieterhöhung in Wilhelmshaven kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Wilhelmshaven liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).

Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.

Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.